Gronau. Der formelle Vorgang ist inzwischen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat — wie berichtet — die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Kita St. Ludgerus wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffes eingestellt: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine strafbare Handlung, so der Tenor der Staatsanwaltschaft. Und doch wirkt der Fall nach: „Eine massive Hetzjagd auf den unter Verdacht stehenden Mitarbeiter und eine Welle von Diffamierungen, Beschuldigungen und Vertuschungsvorwürfen gegenüber der Kita und deren Personal haben Spuren hinterlassen“, so Pfarrer Vehlken. Das Team der Kita und die Verantwortlichen der Pfarrgemeinde sehen sich daher in der Pflicht, in einer Stellungnahme — ganz bewusst erst jetzt nach Abschluss des Verfahrens — die zeitlichen Abläufe des Vorgangs dazustellen. Vor allem aber soll aufgezeigt werden, wie in diesem Fall die für jeden Verdächtigen geltende Unschuldsvermutung von einem kleinen Teil der Eltern (und dabei geht es nicht um die betroffenen Eltern) in grober Weise ausgehebelt und stattdessen eine Vorverurteilung des verdächtigten Mitarbeiters vorgenommen und gegenüber der Einrichtung massive Anfeindungen erhoben wurden.
Ausgangspunkt des Vorgangs sei am 7. Mai eine alltäglich wiederkehrende Handlung im pädagogischen Alltag der Kita gewesen, als ein Mitarbeiter ein Kind beim Toilettengang in den Gruppenwaschraum begleitete, heißt es in der Stellungnahme von Kita und Pfarrei. Als das Kind später zuhause über Schmerzen beim „Popoabwischen“ berichtet habe, hätten die Eltern einen Arzt und auf dessen Anraten eine Kinderklinik aufgesucht, wo eine Rötung dokumentiert worden sei. In der Folge seien am nächsten Tag Gespräche mit den betroffenen Eltern und deren Kind sowie mit dem unter Verdacht geratenen Mitarbeiter geführt worden. Einen Tag später habe die Kita — im Rahmen der üblichen präventiven Vorgehensweise in einem Kinderschutzverfahren — den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung freigestellt, zudem sei die — bei Ereignissen, die das Kindeswohl gefährden könnten, gesetzlich vorgeschriebene — Meldung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erfolgt. Die Eltern hätten außerdem am 9.Mai Anzeige bei der Polizei erstattet, heißt es in der Stellungnahme weiter.
In enger zeitlicher Abfolge habe es in den folgenden Tagen Gespräche mit der Fachberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Gefahreneinschätzung, mit der Präventionsbeauftragten und dem Personalausschuss der Pfarrgemeinde, der Interventionsstelle des Bistums, der Kriminalpolizei, dem Jugendamt und dem Elternbeirat gegeben. Dabei sei entschieden worden, am 26. Mai — also zwölf Werktage nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls — eine außerordentliche Elternversammlung in zwei aufeinander folgenden Sitzungen abzuhalten, um in einem geschützten Rahmen über den Verdacht und die bisher erfolgten Schritte zu informieren.
Dieser Abend sei allerdings anders verlaufen als erwartet, heißt es in der Stellungnahme von Kita und Pfarrei. Die Elternversammlung sei eskaliert. Es kam durch einzelne Eltern — zu denen nicht die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes zählten — zu lautstarken Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber den Verantwortlichen und zudem wurden unbegründete weitere Anschuldigungen in den Raum gestellt. Während des Abends wurde die Polizei seitens des Trägers kontaktiert, da bedingt durch heftige Drohgebärden einiger Eltern, die zum Ende die Versammlung verließen, Gefahr für den unter Verdacht stehenden Mitarbeiter zuhause bestand.“ Eine Mutter erinnert sich an den Ablauf des Abends: „Viele der Anwesenden waren auf Grund des aggressiven Verhaltens einiger Teilnehmer fassungslos, wie gelähmt und hatten Angst, irgendetwas objektiv beizutragen. Schon vor der Versammlung wurde draußen Stimmung gemacht.“
Der betroffene Mitarbeiter habe zudem sofort nach der Elternvollversammlung im Zentrum einer massiven Hetzjagd gestanden: Auf sozialen Netzwerken seien Fotos von ihm — begleitet von bösartigen und ordinären Beschimpfungen — veröffentlicht worden. Auf Online-Plattformen sei zudem ein Kartenausschnitt mit seinem Wohnhaus geteilt worden — teilweise mit der Aufforderung, ihn aufzusuchen. Vor seiner Haustür habe es Hupkonzerte und belästigende Aktionen gegeben, zudem seien im Netz Morddrohungen gegen ihn gepostet worden. Auf einem Schützenfest sei schließlich von mehreren Personen gezielt nach ihm gesucht worden, weil er dort vermutet, jedoch nicht angetroffen worden sei. Der Mitarbeiter habe sein Haus schließlich nur noch in Begleitung verlassen können. Durch die Polizei seien daraufhin Schutzmaßnahmen ergriffen worden. „Dies alles habe posttraumatische Belastungen für den Mitarbeiter zur Folge gehabt, so Pfarrer Vehlken „Er erlitt extreme Ängste, Schlafstörungen und gesundheitliche Probleme. Seine berufliche und private Existenz wurde massiv bedroht, mit dramatischen Folgen für sein weiteres Leben. Der Mitarbeiter reagierte, indem er umgehend Strafanzeigen wegen Bedrohung, Nachstellungen, Beschimpfungen und Morddrohungen stellte. In Abstimmung mit der Polizei traf er weitere Sicherheitsvorkehrungen.“
Neben dem betroffenen Mitarbeiter sei außerdem die gesamte Kita St. Ludgerus ins Visier der Hetze geraten, heißt es weiter: „In sozialen Netzwerken wurde die Einrichtung massiv verurteilt und diffamiert, was zu erheblicher Rufschädigung führte. Fotos aus der offiziellenPersonaldarstellung der KiTa wurden aus dem Kontext gerissen und im Netz verbreitet. Die Mitarbeiter hatten Angst vor weiteren Eskalationen. Mehrfach wurde die Polizei in die Einrichtung gerufen. Zudem mussten drei an den Diffamierungen beteiligten Familien Hausverbot erteilt werden, um weitere Konfrontationen zu verhindern. Entgegen fälschlichen Darstellungen betraf dies nicht die betroffene Familie.
Mehrere Fachkräfte und die Leitung erstatteten Gegenanzeigen bei der Polizei.“ Auch im Kita-Alltag habe sich die Situation verschärft: Auf dem Parkplatz der Einrichtung seien Eltern, die ihre Kinder weiterhin in die Kita brachten, von bestimmten Eltern beschimpft und bedrängt worden.Der Vorwurf der Vertuschung habe die Runde gemacht, außerdem sei eine Petition zur Absetzung der Leitung und der Verantwortlichen gestartet worden, heißt es in der Stellungnahme dazu.
Ein anderer, größerer Teil der Elternschaft habe zwar bestürzt auf all diese Ereignisse reagiert, ganz bewusst jedoch die Unschuldsvermutung gelten lassen. Von vielen Eltern sei ihr nach wie vor vorhandenes Vertrauen in die Arbeit der Einrichtung und ihrer Fachkräfte betont worden.Auch seien deren Kinder weiterhin in die Kita gebracht und aktiv das Gespräch mit den Erzieherinnen gesucht worden. In vertrauensvollen Gesprächen seien Sorgen, Ängste und Fragen offen angesprochen worden. Diese Eltern hätten dabei deutlich gemacht, dass sie trotz der schwierigen Situation hinter der Kita stehen und an einem respektvollen Miteinander festhalten wollen.
„Der gesamte Vorgang macht deutlich, dass durch Vorverurteilungen ein Menschenleben ruiniert und eine gesamte Einrichtung diffamiert werden kann“, so Pfarrer Michael Vehlken. Bei dem verdächtigten Mitarbeiter haben die Ereignisse posttraumatische Belastung ausgelöst, die Vorgänge haben aber auch mit allen anderen Beteiligten etwas gemacht. Vehlken: „Festzuhalten bleibt, dass in diesem — wie in anderen Fällen — bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.“
